RS Vwgh 1980/3/27 0058/79

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Veröffentlicht am 27.03.1980
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;
  1. BAO § 183 heute
  2. BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Wenn die Behörde vom Abgabepflichtigen die Aufklärung bestimmter Angaben verlangt, so hat sie diesen Vorgang so zu gestalten, daß der Partei nicht nur die Bedeutung der Aufklärung zum Bewußtsein kommt, sondern es muß ihr auch die Möglichkeit der Überlegung und entsprechenden Formulierung ihrer Stellungnahme geboten werden (Hinweis E 7.9.1979, 1085/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000058.X02

Im RIS seit

27.03.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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