Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, daß in der Verfolgungshandlung das einem Beschuldigtem zur Last gelegte Verhalten mit den Worten des gesetzlichen Tatbestandes umschrieben wird. (Ausschlaggebend für die Unterbrechung der Verjährung ist vielmehr, daß sich die Verfolgungshandlung auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezogen hat)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001426.X03Im RIS seit
15.10.2003Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012