RS Vwgh 2007/4/11 AW 2007/03/0011

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Veröffentlicht am 11.04.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §56;
UVPG 2000 §24 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 2001/10/0030 B 21. Mai 2001 RS 1 (Hier: Nichtstattgebung - Feststellungsverfahren gemäß § 24 Abs. 5 UVP-G 2000)

Stammrechtssatz

Stattgebung - naturschutzbehördliche Bewilligung - Unter dem "für den Beschwerdeführer verbundenen Nachteil" im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG ist im Fall einer Beschwerde des Landesumweltanwaltes ein Nachteil für die vom Landesumweltanwalt wahrzunehmenden öffentlichen Interessen des Umweltschutzes zu verstehen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007030011.A02

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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