RS Vwgh 1980/4/15 0360/79

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Veröffentlicht am 15.04.1980
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/11/08 1168/77 4

Stammrechtssatz

Die Verfahrensrüge einer Partei, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst im Verfahren vor dem VwGH das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen, an dem sie trotz gebotener Gelegenheit nicht gehörig mitgewirkt hat, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als nicht zielführend erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000360.X01

Im RIS seit

15.04.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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