Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Mangelt einem behördlichen Schriftstück wegen Fehlens der Unterschrift des Genehmigenden oder des Beglaubigungsvermerks der Bescheidcharakter, so ist der interne Genehmigungsvermerk nicht ausreichend.
Schlagworte
Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000291.X01Im RIS seit
28.11.2003