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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Steuererklärung allein bildet grundsätzlich keinen Beweis für das behauptete Gesellschaftsverhältnis; das in der Steuererklärung behauptete Gesellschaftsverhältnis bildet
vielmehr die zu beweisende Tatsache.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000019.X03Im RIS seit
15.04.1980