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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Beantragt ein Verfahrenshilfewerber ausdrücklich die Beistellung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der Beschwerde und legt er diesem Antrag einen nichtunterfertigten Entwurf eines Beschwerdeschriftsatzes bei, so ist in dieser Beilage noch nicht die Einbringung der Beschwerde zu erblicken. Folglich ist eine Berichtigung einer eingebrachten Beschwerde durch den Antragsteller in diesem Fall nicht denkbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000052.X01Im RIS seit
24.11.2003