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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2401/76 E 22. Mai 1978 RS 2 (hier: Abstellen eines Pkw mit allen vier Rädern auf dem Schutzweg; keine Veranlassung für die Behörde, weitere Erhebungen durchzuführen)Stammrechtssatz
Wird der Fußgängerverkehr konkret gehindert oder war eine derartige Hinderung zu besorgen, ist die Behörde berechtigt, die Entfernung eines solcherart abgestellten Fahrzeuges nach § 88 a Abs 2 StVO zu veranlassen. (Hinweis auf E vom 1.7.1976, Zl. 1051/75 und vom 26.5.1977, Zl. 2191/76)Wird der Fußgängerverkehr konkret gehindert oder war eine derartige Hinderung zu besorgen, ist die Behörde berechtigt, die Entfernung eines solcherart abgestellten Fahrzeuges nach Paragraph 88, a Absatz 2, StVO zu veranlassen. (Hinweis auf E vom 1.7.1976, Zl. 1051/75 und vom 26.5.1977, Zl. 2191/76)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003388.X02Im RIS seit
04.02.2004