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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß der von der belangten Behörde angenommene Sachverhalt (das Zufahren mit einem LKW zur Baustelle war ohne Behinderung des übrigen Verkehrs infolge des rechtswidrig abgestellten PKW des Bfrs nicht mehr möglich) einem der BEISPIELHAFTEN Tatbestände des § 89 a Abs 2 StVO 1960 gleichzusetzen ist. (Hinweis auf E vom 21.9.1978, 1119/77, VwSlg 9639 A/1978)Ausführungen dazu, daß der von der belangten Behörde angenommene Sachverhalt (das Zufahren mit einem LKW zur Baustelle war ohne Behinderung des übrigen Verkehrs infolge des rechtswidrig abgestellten PKW des Bfrs nicht mehr möglich) einem der BEISPIELHAFTEN Tatbestände des Paragraph 89, a Absatz 2, StVO 1960 gleichzusetzen ist. (Hinweis auf E vom 21.9.1978, 1119/77, VwSlg 9639 A/1978)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003289.X01Im RIS seit
30.01.2004