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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen, die der Arbeitnehmer rechtsirrtümlich unter einem anderen als dem dem Gesetz entsprechenden Titel - zB Werbungskosten als außergewöhnliche Belastung - geltend gemacht hat, sind - gegebenenfalls noch im Rechtsmittelverfahren - von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn - unter welchem Titel immer - die Voraussetzungen für die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000665.X01Im RIS seit
22.04.1980Zuletzt aktualisiert am
28.06.2016