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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ist das nächstgelegene Wachzimmer geschlossen, so ist der Verständigungspflicht iSd § 4 Abs 5 StVO nur dann entsprochen, wenn die Meldung bei der nächsten offenen Sicherheitsdienststelle erstattet wird.Ist das nächstgelegene Wachzimmer geschlossen, so ist der Verständigungspflicht iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO nur dann entsprochen, wenn die Meldung bei der nächsten offenen Sicherheitsdienststelle erstattet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003099.X02Im RIS seit
27.01.2004