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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AlkAbgG §1 Z1;Rechtssatz
Verletzung des Parteinengehörs, wenn ein Beweismittel, auf das sich die Behörde in Wahrheit stützt, der Partei vorenthalten wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002354.X01Im RIS seit
28.04.1980