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22/02 ZivilprozessordnungNorm
GEG §2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß ein amtswegiges Sachverständigen-Gutachten im Interesse beider Parteien eingeholt wurde, wenn der Gegner des Beweispflichtigen selbst ein umfangreiches zu prüfendes Vorbringen erstattet hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000320.X01Im RIS seit
28.04.1980