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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Eine bloß fallweise, nämlich nicht regelmäßig wiederkehrende, Inanspruchnahme auswärtiger Unternehmungen kann die Annahme eines Bedarfes nach der Gewerbeausübung nicht rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000572.X01Im RIS seit
26.09.2003