RS Vwgh 1980/4/29 0572/79

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Veröffentlicht am 29.04.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Eine bloß fallweise, nämlich nicht regelmäßig wiederkehrende, Inanspruchnahme auswärtiger Unternehmungen kann die Annahme eines Bedarfes nach der Gewerbeausübung nicht rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000572.X01

Im RIS seit

26.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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