Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG;Rechtssatz
Eine Verpflichtung der Behröde, zu begründen, warum sie ein Beweismittel, das sich gegebenenfalls als entbehrlich herausstellt, durchgeführt hat, besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978000429.X02Im RIS seit
19.09.2003