RS Vwgh 2007/4/18 2006/13/0085

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Veröffentlicht am 18.04.2007
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;
HGB §171;
KommStG 1993 §6;

Rechtssatz

Nach der (dem § 4 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 vergleichbaren) Regelung des § 6 KommStG 1993 über die Gesamtschuldnerschaft ist es einem Kommanditisten als Mitunternehmer verwehrt, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerforderung seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist entgegenzuhalten. Der Kommanditist wird im Grunde des § 6 KommStG 1993 kraft Gesetzes unmittelbar und neben der KG Abgabenschuldner der Kommunalsteuerschuld des (auch) für seine Rechnung betriebenen Unternehmens der KG (Hinweis E 1. Juli 2003, 98/13/0228, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006130085.X01

Im RIS seit

24.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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