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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §415 impl;Beachte
Siehe: 1710/69 E 20. Mai 1970 1330/73 E 17. März 1975 VwSlg 8850 A/1975 RS 1 Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0835/77 E 22. Juni 1978 RS 1; 2101/77 E 21. Dezember 1978 RS 1; 1087/76 E VS 12. Juni 1978 VwSlg 9591 A/1978 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Da die Bejahung der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde eine notwendige Voraussetzung für die Aufhebung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides aus dem Grunde der Rechtswidrigkeit des Inhaltes oder dem der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ist, wird die Möglichkeit verneint, auch noch nach einem solchen aufhebenden Erkenntnis des VwGH die Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörde wahrzunehmen (Im vorliegenden Fall Entscheidung gem Art 132 B-VG).Da die Bejahung der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde eine notwendige Voraussetzung für die Aufhebung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides aus dem Grunde der Rechtswidrigkeit des Inhaltes oder dem der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ist, wird die Möglichkeit verneint, auch noch nach einem solchen aufhebenden Erkenntnis des VwGH die Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörde wahrzunehmen (Im vorliegenden Fall Entscheidung gem Artikel 132, B-VG).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001386.X01Im RIS seit
13.05.1980Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008