Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §370;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1980/11, S 22;Rechtssatz
Ein Dienstverhältnis bei Führung von Kanzleigeschäften eines Schiedsgerichtes der Sozialversicherung liegt keinesfalls vor, zumal die Schiedsgerichte als staatliche Gerichte organisatorisch streng von den Sozialversicherungsträgern getrennt sind und letzteren keinerlei Leitungsrecht und Weisungsrecht gegenüber den Schiedsgerichten und deren Kanzleien zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003145.X02Im RIS seit
14.05.1980