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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Erstreckt sich die Errichtung eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen über mehrere Jahre, so ist für die Anerkennung der Errichtungskosten während der Bauzeit als Sonderausgaben mindestens erforderlich, daß die künftigen Wohnungseigentümer untereinander verbindliche Abrede treffen, die sie nach Herstellung des Gebäudes verpflichten, wechselseitig einen Wohnungseigentumsvertrag zu schließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002830.X01Im RIS seit
20.05.1980