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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Durch die Zurückziehung des Bauansuchens durch den (mitbeteiligten) Bauwerber ist die Grundlage für die Sachentscheidung d. VwGH über die Säumnisbeschwerde des Nachbarn gegen die säumige Berufungsbehörde weggefallen; die Beschwerde war daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. (Hinweis auf E vom 20.12.1978, 1652/77)
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000209.X01Im RIS seit
16.03.2004