Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §39 Abs2 impl;Rechtssatz
Ein Beweisantrag bedarf der Bestimmtheit. Er hat neben dem Beweisthema auch die Beweismittel zu umfassen. Solcherart sind die nach Auffassung des Beschwerdeführers zu vernehmenden Zeugen bereits in der Verwaltungsebene im Beweisantrag unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bestimmt zu bezeichnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000487.X01Im RIS seit
22.05.1980Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009