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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Das durch eine Schätzung herbeizuführende, sachlich möglichst richtige Ergebnis kann ohne Berücksichtigung der im Einzelfall relevanten Behauptungen nicht einwandfrei erzielt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003126.X01Im RIS seit
28.05.1980