RS Vwgh 1980/5/28 3126/79

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Veröffentlicht am 28.05.1980
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das durch eine Schätzung herbeizuführende, sachlich möglichst richtige Ergebnis kann ohne Berücksichtigung der im Einzelfall relevanten Behauptungen nicht einwandfrei erzielt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003126.X01

Im RIS seit

28.05.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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