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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §311 Abs3;Rechtssatz
Nur wenn der Überweisungsbetrag nach Art 7 Abs 1 geleistet wird, kann auch der sogenannte Erstattungsbeitrag nach Art 6 Abs 1 zurückgezahlt werden.Nur wenn der Überweisungsbetrag nach Artikel 7, Absatz eins, geleistet wird, kann auch der sogenannte Erstattungsbeitrag nach Artikel 6, Absatz eins, zurückgezahlt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1977001936.X01Im RIS seit
07.07.2003