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L82000 BauordnungNorm
BauRallg impl;Rechtssatz
Vermerk über die Vollstreckbarkeit bzw Nichterfüllung einer Bescheidauflage: ..." Die Fertigstellung der Anlage ist der Wasserrechtsbehörde unter Vorlage von Ausführungsplänen (dreifach) anzuzeigen. Sollten bei den Bauwerken Abweichungen vom Projekt erfolgen, so sind über diese Bauwerke
Ausführungspläne anzuschließen. Weiters ist den Ausführungsunterlagen die schriftliche Gewährleistung über die Standsicherheit des Hochbehälters anzuschließen und die Protokolle über die Druckproben vorzulegen"...
Aus dieser Auflage läßt sich keine Frist ableiten, innerhalb der der Wasserberechtigte verpflichtet gewesen wäre, die Fertigstellung der Anlage anzuzeigen. Die in einer anderen Auflage des gleichen Bescheides enthaltene Fertigstellungsfrist ist - trotz Fristverlängerung - kein für den Wasserberechtigten bindende Frist zur Anzeige der Fertigstellung und Vorlage von Unterlagen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Auflagen BauRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000478.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.09.2014