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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
§ 14 BAO enthält im Abs 1 einen eigenständigen Haftungstatbestand, der an den Unternehmensübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge anknüpft (siehe Reeger-Stoll, BAO-Handbuch, 05te Auflage S 19). Der Übergang der Abgabenschuld kraft Gesamtrechtsnachfolge ist Inhalt eines anderen Tatbestandes (§ 19 BAO).Paragraph 14, BAO enthält im Absatz eins, einen eigenständigen Haftungstatbestand, der an den Unternehmensübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge anknüpft (siehe Reeger-Stoll, BAO-Handbuch, 05te Auflage S 19). Der Übergang der Abgabenschuld kraft Gesamtrechtsnachfolge ist Inhalt eines anderen Tatbestandes (Paragraph 19, BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001330.X02Im RIS seit
03.06.1980