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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Einkünfte eines Wirtschaftstreuhänders aus der Erstattung von Gutachten als ständig beeideter gerichtlicher Sachverständiger sind keine Nebeneinkünfte iSd § 38 Abs 4 EStG 1972.Einkünfte eines Wirtschaftstreuhänders aus der Erstattung von Gutachten als ständig beeideter gerichtlicher Sachverständiger sind keine Nebeneinkünfte iSd Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000450.X01Im RIS seit
03.06.1980Zuletzt aktualisiert am
29.06.2016