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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §102 Abs1 impl;Rechtssatz
Allein wegen der Höhe des Abgabenbetrages (S 121.973,-- bei einer Maschinenfabrik - AG) liegen noch nicht solche besonders wichtige Gründe vor, die die Unterlassung der Anordnung der eigenhändigen Zustellung des Abgabenbescheides mit einem Ermessenfehler belasten würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003255.X01Im RIS seit
05.02.2001Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013