RS Vwgh 2007/4/19 2005/15/0020

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Veröffentlicht am 19.04.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4;
KStG 1988 §7 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/15/0021 Besprechung in: GeS aktuell 9/2007, S 390-402;

Rechtssatz

Erwirbt eine Körperschaft nicht das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut, sondern mietet sie ein solches lediglich an, und ist dieser Vorgang von vornherein rein gesellschaftsrechtlich veranlasst, führen die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht zu Betriebsausgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150020.X07

Im RIS seit

17.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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