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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs5;Rechtssatz
Ein baubehördlicher Auftrag nach § 129 Abs 5 der Wiener BauO ("über die Durchnässung sämtlicher WC-Anlagen ein Gutachten eines Sachverständigen ... vorzulegen, aus dem Ursache und Umfang des Gebrechens eindeutig hervorgehen") ist zufolge § 4 Abs 1 VVG 1950 im Wege der Ersatzvornahme und nicht durch Zwangsstrafen (§ 5 Abs 1 VVG 1950) zu vollstrecken.Ein baubehördlicher Auftrag nach Paragraph 129, Absatz 5, der Wiener BauO ("über die Durchnässung sämtlicher WC-Anlagen ein Gutachten eines Sachverständigen ... vorzulegen, aus dem Ursache und Umfang des Gebrechens eindeutig hervorgehen") ist zufolge Paragraph 4, Absatz eins, VVG 1950 im Wege der Ersatzvornahme und nicht durch Zwangsstrafen (Paragraph 5, Absatz eins, VVG 1950) zu vollstrecken.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000538.X01Im RIS seit
07.04.2004