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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0266/80Rechtssatz
Die gutächtliche Äußerung eines Sachverständigen ohne Beziehung zu dem von ihm erstatteten Befund einer Entscheidung zu Grunde zu legen, widerspricht einer einwandfreien Beweisführung.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000265.X01Im RIS seit
27.11.2003Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014