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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41;Rechtssatz
Die Bekämpfung einer unzutreffenden rechtlichen Qualifizierung eines Sachverhaltes unterliegt nicht dem Neuerungsverbot des § 41 VwGG, auch wenn dies in der Berufung nicht geltend gemacht wurde.Die Bekämpfung einer unzutreffenden rechtlichen Qualifizierung eines Sachverhaltes unterliegt nicht dem Neuerungsverbot des Paragraph 41, VwGG, auch wenn dies in der Berufung nicht geltend gemacht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000480.X03Im RIS seit
11.07.2001