Index
27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §6;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1981/12, S 555 ;Rechtssatz
Die Zustellung des Zahlungsauftrages an die Partei (persönlich) ist auch dann rechtswirksam, wenn diese im gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten war. - Aus den im Verfahren nach dem GEG anzuwendenden allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens ergibt sich die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden an der Einhaltung einer Frist verhindert war. - Wird ein Sachverständigengutachten in mehreren verbundenen Verfahren erstattet, sind die Kosten entsprechend aufzuteilen. Wird ein Beklagter bereits durch das erste Gutachten als außerehelicher Vater ausgeschlossen, sind weitere Gutachten über dieses Beweisthema als nicht mehr in seinem "Interesse" eingeholt anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000321.X01Im RIS seit
16.06.1980Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017