Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §8 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß für die Verwirklichung des Tatbildes eine Behinderung des fließenden Verkehrs oder von Fußgängern kein Tatbestandselement darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003357.X01Im RIS seit
03.02.2004