RS Vwgh 2007/4/19 2005/15/0020

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Veröffentlicht am 19.04.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/15/0021 Besprechung in: GeS aktuell 9/2007, S 390-402;

Rechtssatz

Eine verdeckte Ausschüttung setzt die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, wobei die Zuwendung eines Vorteils an den Anteilsinhaber auch darin gelegen sein kann, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt ist (vgl das hg Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150020.X03

Im RIS seit

17.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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