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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293;Rechtssatz
Ein Abgabenbescheid ist nicht schon deswegen rechtswidrig, weil eine klare förmliche Trennung zwischen Spruch und Begründung fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001311.X01Im RIS seit
25.06.1980