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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1962/04/09 0528/59 2Stammrechtssatz
Über mangelhaft oder unschlüssig begründete Anträge, die tatsächliche Verhältnisse zum Gegenstand haben, darf sich die Behörde keineswegs mit der Wirkung hinwegsetzen, daß die behaupteten Umstände als nicht zutreffend beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000911.X04Im RIS seit
26.06.1980