RS Vwgh 1980/6/26 0911/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1980
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1962/04/09 0528/59 2

Stammrechtssatz

Über mangelhaft oder unschlüssig begründete Anträge, die tatsächliche Verhältnisse zum Gegenstand haben, darf sich die Behörde keineswegs mit der Wirkung hinwegsetzen, daß die behaupteten Umstände als nicht zutreffend beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000911.X04

Im RIS seit

26.06.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten