RS Vwgh 1980/6/27 3414/79

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Veröffentlicht am 27.06.1980
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §45 Abs1 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2303/60 B 19. Jänner 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Um mit einem nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1952 gestützten Wiederaufnahmeantrag durchzudringen, genügt die allgemeine Behauptung, daß im Verfahren vor dem VwGH Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei, nicht; es müssen vielmehr die angeblich nicht beachteten Vorschriften bezeichnet werden, weil nur dann beurteilt werden kann, ob ihnen im Verfahren vor dem VwGH überhaupt zu entsprechen war.Um mit einem nach Paragraph 45, Absatz eins, Litera d, VwGG 1952 gestützten Wiederaufnahmeantrag durchzudringen, genügt die allgemeine Behauptung, daß im Verfahren vor dem VwGH Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei, nicht; es müssen vielmehr die angeblich nicht beachteten Vorschriften bezeichnet werden, weil nur dann beurteilt werden kann, ob ihnen im Verfahren vor dem VwGH überhaupt zu entsprechen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003414.X01

Im RIS seit

04.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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