RS Vwgh 1980/6/27 3393/78

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Veröffentlicht am 27.06.1980
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §62 Abs3;
  1. StVO 1960 § 62 heute
  2. StVO 1960 § 62 gültig ab 01.07.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Rechtssatz

Wird nach dieser Gesetzesstelle ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß mit einer solchen unverzüglich begonnen und diese durchgeführt werden. Diese Gesetzesstelle erlaubt es aber nicht, daß vor der beabsichtigten Ladetätigkeit Vorbereitungshandlugen durchgeführt werden, die so weit gehen, daß sich der Lenker des betreffenden Fahrzeuges von diesem entfernen und erst jemanden aus einer Wohnung holen muß, um dann nach dessen Eintreffen mit der (an sich gestatteten) Ladetätigkeit beginnen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978003393.X01

Im RIS seit

29.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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