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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, welche Umstände ein Meldungsleger bei Geschwindigkeitsschätzungen zu berücksichtigen hat (zB Witterungsverhältnisse, Zustand des Fahrzeuges, Standort des Beobachters).
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002851.X02Im RIS seit
05.11.2003