RS Vwgh 1980/6/27 2801/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1980
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0668/78 E 19. April 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage der im Zusammenhang mit einem fortgesetzten Delikt allenfalls in unzulässiger Weise erfolgten mehrfachen Bestrafung stellt sich nur im Falle einer neuerlichen Bestrafung wegen gleichwertiger Deliktshandlungen, nicht aber dann, wenn ERSTMALS eine Bestrafung des Täters unter Anspruch EINER Strafe erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002801.X03

Im RIS seit

27.06.1980

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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