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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3 ;Rechtssatz
Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem § 13 AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem Paragraph 13, AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002260.X02Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017