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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Die Partei hat bereits im Rechtsmittel darzutun, was sie anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001244.X04Im RIS seit
11.07.2001