Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §412 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Zur Auslegung des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG können im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung die zu § 63 Abs 3 AVG in der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgesichtspunkte erangezogen werden.Zur Auslegung des Paragraph 412, Absatz eins, zweiter Satz ASVG können im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung die zu Paragraph 63, Absatz 3, AVG in der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgesichtspunkte erangezogen werden.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001244.X01Im RIS seit
11.07.2001