RS Vwgh 2007/4/20 2006/02/0314

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Veröffentlicht am 20.04.2007
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/02/0275 E 20. April 2007 RS 1

Stammrechtssatz

Die Transparentaufschrift "Sie fahren auf unserer Zufahrt! Gute Fahrt" neben einer Landesstraße stellt eine "Werbung" im Sinne der Rechtssprechung des VwGH dar, wird doch damit darauf abgezielt, die Straßenbenützer im Sinne einer politischen Meinungsbildung zu beeinflussen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020314.X01

Im RIS seit

25.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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