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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art15 Abs5;Rechtssatz
Art 15 Abs 5 B-VG ist so zu verstehen, daß durch das Wort "wie" bloß eine beispielsweise Aufzählung von Fällen, in welchen die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, eingeleitet wird.Artikel 15, Absatz 5, B-VG ist so zu verstehen, daß durch das Wort "wie" bloß eine beispielsweise Aufzählung von Fällen, in welchen die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, eingeleitet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1977000377.X03Im RIS seit
22.05.2003Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016