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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §32 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1204/79 E 12. Mai 1980 RS 2Stammrechtssatz
Der Erschwerungsgrund mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art gem § 33 Z 1 StGB kommt, soweit das Kumulationsprinzip gilt, nicht in Betracht (Hinweis E 15.5.1979, 113/78, und ergänzende Erwägungen). Der Erschwerungsgrund der Fortsetzung der strafbaren Handlung durch längere Zeit stellt auf ein und dasselbe Delikt, das fortgesetzt wird, ab.Der Erschwerungsgrund mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art gem Paragraph 33, Ziffer eins, StGB kommt, soweit das Kumulationsprinzip gilt, nicht in Betracht (Hinweis E 15.5.1979, 113/78, und ergänzende Erwägungen). Der Erschwerungsgrund der Fortsetzung der strafbaren Handlung durch längere Zeit stellt auf ein und dasselbe Delikt, das fortgesetzt wird, ab.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001206.X02Im RIS seit
07.07.1980