RS Vwgh 1980/7/7 1146/78

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Veröffentlicht am 07.07.1980
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §69 Z4;
  1. BewG 1955 § 69 heute
  2. BewG 1955 § 69 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  3. BewG 1955 § 69 gültig von 27.06.2001 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2001
  4. BewG 1955 § 69 gültig von 01.01.1994 bis 26.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1993
  5. BewG 1955 § 69 gültig von 13.01.1993 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/1993
  6. BewG 1955 § 69 gültig von 30.07.1988 bis 12.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 402/1988
  7. BewG 1955 § 69 gültig von 18.07.1987 bis 29.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987

Rechtssatz

Wird ein Unternehmen beauftragt, eine bestimmte Leistung zu erbringen, und ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet ohne Rücksicht darauf, ob die auftragsgemäß erbrachte Leistung tatsächlich wirtschaftlich verwertbar ist bzw einen allgemeinen Marktpreis hat, dann ist beim beauftragten Unternehmen der mit der erbrachten Leistung verbundene aktivierte Aufwand nicht nach Art eines Halb oder Fertigungszeugnisses, sondern als Forderung dem Auftraggeber gegenüber zu bewerten. Derartige Bilanzansätze können daher bewertungsrechtlich nicht unter die Vorschrift des § 69 Z 4 BewG, die die bewertungsrechtliche Behandlung bestimmter Schutzrechte betrifft, subsumiert werden.Wird ein Unternehmen beauftragt, eine bestimmte Leistung zu erbringen, und ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet ohne Rücksicht darauf, ob die auftragsgemäß erbrachte Leistung tatsächlich wirtschaftlich verwertbar ist bzw einen allgemeinen Marktpreis hat, dann ist beim beauftragten Unternehmen der mit der erbrachten Leistung verbundene aktivierte Aufwand nicht nach Art eines Halb oder Fertigungszeugnisses, sondern als Forderung dem Auftraggeber gegenüber zu bewerten. Derartige Bilanzansätze können daher bewertungsrechtlich nicht unter die Vorschrift des Paragraph 69, Ziffer 4, BewG, die die bewertungsrechtliche Behandlung bestimmter Schutzrechte betrifft, subsumiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001146.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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