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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs1;Rechtssatz
Sowohl für das Entstehen des Anspruches auf Zuerkennung auf Insolvenz-Ausfallgeld als auch für den Fristbeginn nach § 6 Abs 1 IESG ist die rechtswirksame, wenn auch noch nicht rechtskräftige Konkurseröffnung maßgebend.Sowohl für das Entstehen des Anspruches auf Zuerkennung auf Insolvenz-Ausfallgeld als auch für den Fristbeginn nach Paragraph 6, Absatz eins, IESG ist die rechtswirksame, wenn auch noch nicht rechtskräftige Konkurseröffnung maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001950.X01Im RIS seit
05.12.2001Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013