RS Vwgh 1980/7/9 1066/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3407/78 E 29. Februar 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Es widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes, wenn Bewerber um eine Taxikonzession, die wegen schwerwiegender Verkehrsdelikte bestraft wurden, anders qualifiziert werden, als Bewerber, die zu derlei Beanstandungen keinen Anlaß gegeben haben; dies ist aber jedenfalls nur insoweit gerechtfertigt, als die Behörde einen für alle Bewerber der betreffenden Gruppe geltenden Vergleichsmaßstab, und damit auch einen einheitlichen Vergleichszeitraum, zugrundelegt. (Hinweis auf E vom 2.5.1968, 1215/67, VwSlg 7344 A/1968)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001066.X10

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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