RS Vwgh 1980/7/9 1066/78

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Veröffentlicht am 09.07.1980
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs, das der Landeshauptmann im Instanzenzug abwies, an andere Bewerber die Konzession - sei es durch den Landeshauptmann selbst, sei es durch den Bundesminister für Verkehr oder die Bezirksverwaltungsbehörde - erteilt, dann hat der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001066.X03

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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